Niederschrift über die
36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 24.03.2009 Einstimmig zugestimmt
9 |
Verwaltungsvorlagen |
9.1 |
Entscheidungen gemäß §
37 Absatz 1 Gemeindeordnung, § 19 Absatz 1 Hauptsatzung |
9.1.1 |
5. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel
in Köln-Merkenich hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
0816/2009 |
Bezirksvertreter Herr Koch, Herr Becker und Frau
Wittsack-Junge verlesen ihre Punkte die bei der Beschlussvorlage berücksichtigt
werden sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Inhalte
und Ergebnisse (Ziele und Maßnahmen) zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den
Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen folgende Punkte zu
berücksichtigen:
- Das unter Anlage 4
eingereichte Schreiben der örtlichen Vereine ist zu berücksichtigen.
- Auch während der
Bauphase müssen ausreichend Parkplätze für LKW und PKW für den ruhenden Verkehr
von und zu REWE vorhanden sein. Ein Zuparken der benachbarten Betriebe soll so
vermieden werden.
- Die Beschilderung
der Zufahrtswege zu REWE müssen weiträumig optimiert werden um die zurzeit
stattfindenden „Suchfahrten“ schwerer LKWs durch das Umland unnötig zu machen.
- Für die nördlich
der Umgehungstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch Schulkinder – muss eine
gute / sichere Überquerung zu Fuß und per Fahrrad auf die südliche Seite geschaffen
werden. Ein Umweg zu Fuß über den Kreisverkehr wird nicht angenommen werden und
ist abzulehnen.
- Bezüglich der
Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen in der
Ost-West Achse zum Rhein hin sichergestellt sein.
- Das Erscheinungsbild
des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch zu verbessern.
- Licht und
Geräuschimmission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude wie
dem geplanten das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft
bedeutet möglichst diesem Umfeld anzupassen.
- Die Gestaltung des
Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden.
- Das Gebäude sollte
mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern
und Bäumen geschehen. Die Bäume sollen bereits bei der Pflanzung eine
angemessene Höhe haben. Die Höhe der ausgewachsenen Bäume soll bis zur
Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze gepflanzt werden.
- Es sind Pläne zu
erstellen mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre für den Fall das
die zeitgleiche Inbetriebnahme mit den anderen Straßen nicht erreicht wird.
Eine Mehrbelastung der umliegenden Orte ist dabei zu vermeiden.
- Erstellung der
neuen Lagerfläche und der Ausbau der Umgehung Fühlingen (neue Trasse
Industriestrasse) soll zeitnah geschehen.
- Der Mohlenweg ist
in der Bauphase, aber auch nach der Fertigstellung der Umgehungstrasse, für
Fußgänger und Radfahrer zwischen der „Alten Römerstrasse“ und
- Sichere Anbindung der
Splittersiedlung Mennweg (Fußgänger und Kfz. Verkehr) auch in der Bauphase zur
Umgehungsstrasse.
- Für die Umgehungsstrasse ist der so
genannte Flüsterasphalt zu verwenden.
- Fortführung des Geh- und Radweges
entlang des Hitdorfer Fährweges bis zur Kreuzung B 9.
- Geräusch- und Lichtimmissionen sind
auf ein Minimum zu reduzieren.
- Der Lärmschutzwall beidseitig
parallel der Umgehungsstrasse für Fühlingen und Rheinkassel ist zwingend
notwendig.
-
Lärmschutz- und Lichtschutzimmissionen an dem bestehenden Gebäude sind zu
verbessern.
- Die Lärmschutzmaßnahmen für die
Siedlung Blumenberg muss verbessert werden.
- Die Höhe des Neubaus sollte 17,5 m
nicht überschreiten inklusive der aufgebauten Aggregate.
- Flora und Fauna und der Artenschutz
muss erhalten werden bzw. entsprechend ausgeglichen werden.
- Die Ausgleichsmaßnahmen für die in
Anspruch zunehmende Fläche muss zeitnah umgesetzt werden.
- Das bestehende Gebäude und der Neubau
müssen Grünflächen auch als Sichtschutz erhalten.
- Die B 9, Neußer Landstr. in Fühlingen
ist entsprechend umzuwidmen.
- Die bestehende Win-Gasleitung die im
Plangebiet nordwestlich im Erdreich liegt ist zu beachten.
- Eine Bebauung am Rande des geplanten
Retentionsraumes wird als problematisch angesehen.
- Die diversen Beschwerden siehe Anlage
11 sind abzustellen (Bereich Robert Bosch Strasse).
- Grundsätzlich sollte bei der UVP
neben den üblichen Aspekten besonders eine mögliche Beeinträchtigung des
Mikroklimas durch die umfangreichen Baumaßnahmen untersucht werden.
- Die Bodendenkmalsbehörden sollten
hinsichtlich einer archäologischen Begutachtung frühzeitig beteiligt werden.
- Der Verlauf einer Wingas-Pipeline im
nordwestlichen Bereich des Plangebiets soll beachtet werden.
- Die Bevölkerung sollte in die jeweils
aktuelle Planung einbezogen werden um so die Akzeptanz überhaupt erst zu
ermöglichen
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten
zeitnah erfolgen, in die Landschaft eingepasst werden und sich an natürlichen,
ortsüblichen Landschaftsformen orientieren.
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten
ökologischen Erfordernissen genügen (FFH-Richtlinie) und den Artenschutz
berücksichtigen.
- Die Anpflanzung einheimischer,
standortgerechter Bäume und Sträucher sollte ebenfalls mit inbegriffen sein.
- Das Rewe-Lagergebäude sollte eine
Höhe von 17,5m, wie vorgesehen, nicht überschreiten.
- Es sollte eine Fotovoltaikanlage auf
dem Dach oder eine Dachbegrünung erhalten.
- Es sollte außerdem eine
Fassadenbegrünung oder gebäudenahe Bepflanzung erhalten, die geeignet ist, das
äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
- Die Beleuchtung des Lagergebäudes
sollte auch über bestehende Richtlinien hinausgehend gemindert werden, um eine
Belästigung der Bevölkerung weitestgehend zu vermeiden.
- Der Lärmschutz sollte durch den
Ausbau aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen beinhalten. Es sollte außerdem
darauf geachtet werden, dass die Einhaltung und wirksame Kontrolle der
Lärmschutzgesetze auch beim späteren Betrieb vorhanden ist.
- Zudem sollte der Lärmschutz
vorhandene Lärmimmissionen etwa bei den LKW- oder Lagerkühlaggregaten und
anderen lärmintensiven Bauteilen bzw. betrieblichen Erfordernissen reduzieren.
- Es sollte außerdem sichergestellt
werde, dass keine weiteren lärmintensiven Betriebe angesiedelt werden, da durch
Rewe das gesetzlich erlaubte Lärmkontingent bereits ausgeschöpft ist.
- Es sollte außerdem durch das
Aufbringen von „Flüsterasphalt“ auf den Fahrbahndecken der Umgehungsstraße und
der Zulieferwegen der Lärmschutz gewährleistet werden
- Der Mohlenweg sollte auch während der
Bauzeit und später als Fuß-Radweg gefahrlos benutzt werden können.
- Es sollten verkehrssichere,
ebenerdige und barrierefreie Querungen im diesem Bereich ermöglicht werden.
- Im Zusammenhang mit dem Bau des
Rewe-Lagers und der Umgehungsstraße Fühlingen sollten Lärmschutzmaßnahmen für
Blumenberg erfolgen und der Fuß-Radweg entlang des Hitdorfer Fährwegs über den
Mennweg bis zum späteren Kreisverkehr B9 / Mennweg / Blumenbergsweg sollte
ausgebaut werden.
- Die LKW-Führung über die Alte
Römerstraße und den Mennweg auf die Bauzeit begrenzt werden und kein
Dauerzustand werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei
Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Hillgruber (parteilos)