Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler
Interessanter Teil für die Mennweger siehe unten
Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Geschäftsführung
Ansprechpartner/in: Frau Büscher-Kallen
Telefon: (0221) 221-96313
Fax: (0221) 221-96400
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de
Datum: 26.03.2009
Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, dem 24.03.2009,
17:00 Uhr bis 19:45 Uhr, Bürgeramt Chorweiler, Großer Saal
des Bürgerzentrums Chorweiler
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
9 Verwaltungsvorlagen
9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 Gemeindeordnung, § 19 Absatz 1 Hauptsatzung
9.1.1 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr.
6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich hier:
Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0816/2009
9.1.1
5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich hier:
Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0816/2009
Bezirksvertreter Herr Koch, Herr Becker und Frau Wittsack-Junge
verlesen ihre Punkte die bei der Beschlussvorlage berücksichtigt
werden sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Inhalte und Ergebnisse
(Ziele und Maßnahmen) zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den
Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen folgende
Punkte zu berücksichtigen:
- Das unter Anlage 4 eingereichte Schreiben der örtlichen Vereine ist zu berücksichtigen.
- Auch während der Bauphase müssen ausreichend
Parkplätze für LKW und PKW für den ruhenden Verkehr von
und zu REWE vorhanden sein. Ein Zuparken der benachbarten Betriebe soll
so vermieden werden.
- Die Beschilderung der Zufahrtswege zu REWE müssen
weiträumig optimiert werden um die zurzeit stattfindenden
„Suchfahrten“ schwerer LKWs durch das Umland unnötig
zu machen.
- Für die nördlich der Umgehungstr., am Mennweg, wohnenden
Menschen – auch Schulkinder – muss eine gute / sichere
Überquerung zu Fuß und per Fahrrad auf die südliche
Seite geschaffen werden. Ein Umweg zu Fuß über den
Kreisverkehr wird nicht angenommen werden und ist abzulehnen.
- Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung
zwischen Fühlingen in der Ost-West Achse zum Rhein hin
sichergestellt sein.
- Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch zu verbessern.
- Licht und Geräuschimmission sowie das äußere
Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude wie dem geplanten das
einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft bedeutet
möglichst diesem Umfeld anzupassen.
- Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden.
- Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung
ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern und Bäumen
geschehen. Die Bäume sollen bereits bei der Pflanzung eine
angemessene Höhe haben. Die Höhe der ausgewachsenen
Bäume soll bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen
ortsübliche heimische Gehölze gepflanzt werden.
- Es sind Pläne zu erstellen mit den entsprechenden
Überprüfungen der Verkehre für den Fall das die
zeitgleiche Inbetriebnahme mit den anderen Straßen nicht erreicht
wird. Eine Mehrbelastung der umliegenden Orte ist dabei zu vermeiden.
- Erstellung der neuen Lagerfläche und der Ausbau der Umgehung
Fühlingen (neue Trasse Industriestrasse) soll zeitnah geschehen.
- Der Mohlenweg ist in der Bauphase, aber auch nach der Fertigstellung
der Umgehungstrasse, für Fußgänger und Radfahrer
zwischen der „Alten Römerstrasse“ und
dem „Kutzpfädchen“ barrierefrei zugänglich zu
halten. Der Bau einer Brücke bzw. Behelfsbrücke wird
vorrangig gesehen.
- Sichere Anbindung der Splittersiedlung Mennweg (Fußgänger
und Kfz. Verkehr) auch in der Bauphase zur Umgehungsstrasse.
- Für die Umgehungsstrasse ist der so genannte Flüsterasphalt zu verwenden.
- Fortführung des Geh- und Radweges entlang des Hitdorfer Fährweges bis zur Kreuzung B 9.
- Geräusch- und Lichtimmissionen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
- Der Lärmschutzwall beidseitig parallel der Umgehungsstrasse
für Fühlingen und Rheinkassel ist zwingend notwendig.
- Lärmschutz- und Lichtschutzimmissionen an dem bestehenden Gebäude sind zu verbessern.
- Die Lärmschutzmaßnahmen für die Siedlung Blumenberg muss verbessert werden.
- Die Höhe des Neubaus sollte 17,5 m nicht überschreiten inklusive der aufgebauten Aggregate.
- Flora und Fauna und der Artenschutz muss erhalten werden bzw. entsprechend ausgeglichen werden.
- Die Ausgleichsmaßnahmen für die in Anspruch zunehmende Fläche muss zeitnah umgesetzt werden.
- Das bestehende Gebäude und der Neubau müssen Grünflächen auch als Sichtschutz erhalten.
- Die B 9, Neußer Landstr. in Fühlingen ist entsprechend umzuwidmen.
- Die bestehende Win-Gasleitung die im Plangebiet nordwestlich im Erdreich liegt ist zu beachten.
- Eine Bebauung am Rande des geplanten Retentionsraumes wird als problematisch angesehen.
- Die diversen Beschwerden siehe Anlage 11 sind abzustellen (Bereich Robert Bosch Strasse).
- Grundsätzlich sollte bei der UVP neben den üblichen
Aspekten besonders eine mögliche Beeinträchtigung des
Mikroklimas durch die umfangreichen Baumaßnahmen untersucht
werden.
- Die Bodendenkmalsbehörden sollten hinsichtlich einer archäologischen Begutachtung frühzeitig beteiligt werden.
- Der Verlauf einer Wingas-Pipeline im nordwestlichen Bereich des Plangebiets soll beachtet werden.
- Die Bevölkerung sollte in die jeweils aktuelle Planung
einbezogen werden um so die Akzeptanz überhaupt erst zu
ermöglichen
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten zeitnah erfolgen, in die
Landschaft eingepasst werden und sich an natürlichen,
ortsüblichen Landschaftsformen orientieren.
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten ökologischen
Erfordernissen genügen (FFH-Richtlinie) und den Artenschutz
berücksichtigen.
- Die Anpflanzung einheimischer, standortgerechter Bäume und Sträucher sollte ebenfalls mit inbegriffen sein.
- Das Rewe-Lagergebäude sollte eine Höhe von 17,5m, wie vorgesehen, nicht überschreiten.
- Es sollte eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Dachbegrünung erhalten.
- Es sollte außerdem eine Fassadenbegrünung oder
gebäudenahe Bepflanzung erhalten, die geeignet ist, das
äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
- Die Beleuchtung des Lagergebäudes sollte auch über
bestehende Richtlinien hinausgehend gemindert werden, um eine
Belästigung der Bevölkerung weitestgehend zu vermeiden.
- Der Lärmschutz sollte durch den Ausbau aktiver und passiver
Lärmschutzmaßnahmen beinhalten. Es sollte außerdem
darauf geachtet werden, dass die Einhaltung und wirksame Kontrolle der
Lärmschutzgesetze auch beim späteren Betrieb vorhanden ist.
- Zudem sollte der Lärmschutz vorhandene Lärmimmissionen etwa
bei den LKW- oder Lagerkühlaggregaten und anderen
lärmintensiven Bauteilen bzw. betrieblichen Erfordernissen
reduzieren.
- Es sollte außerdem sichergestellt werde, dass keine weiteren
lärmintensiven Betriebe angesiedelt werden, da durch Rewe das
gesetzlich erlaubte Lärmkontingent bereits ausgeschöpft ist.
- Es sollte außerdem durch das Aufbringen von
„Flüsterasphalt“ auf den Fahrbahndecken der
Umgehungsstraße und der Zulieferwegen der Lärmschutz
gewährleistet werden
- Der Mohlenweg sollte auch während der Bauzeit und später als Fuß-Radweg gefahrlos benutzt werden können.
- Es sollten verkehrssichere, ebenerdige und barrierefreie Querungen im diesem Bereich ermöglicht werden.
- Im Zusammenhang
mit dem Bau des Rewe-Lagers und der Umgehungsstraße
Fühlingen sollten Lärmschutzmaßnahmen für
Blumenberg erfolgen und der Fuß-Radweg entlang des Hitdorfer
Fährwegs über den Mennweg bis zum späteren Kreisverkehr
B9 / Mennweg / Blumenbergsweg sollte ausgebaut werden.
- Die LKW-Führung über
die Alte Römerstraße und den Mennweg auf die Bauzeit
begrenzt werden und kein Dauerzustand werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Hillgruber (parteilos)