Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler

Interessanter Teil für die Mennweger siehe unten


Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Geschäftsführung
Ansprechpartner/in: Frau Büscher-Kallen
Telefon: (0221) 221-96313
Fax: (0221) 221-96400
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de
Datum: 26.03.2009
Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, dem 24.03.2009, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr, Bürgeramt Chorweiler, Großer Saal des Bürgerzentrums Chorweiler

Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
9 Verwaltungsvorlagen
9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 Gemeindeordnung, § 19 Absatz 1 Hauptsatzung
9.1.1 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0816/2009


9.1.1
5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0816/2009
Bezirksvertreter Herr Koch, Herr Becker und Frau Wittsack-Junge verlesen ihre Punkte die bei der Beschlussvorlage berücksichtigt werden sollen.
Beschluss:


Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Inhalte und Ergebnisse (Ziele und Maßnahmen) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Das unter Anlage 4 eingereichte Schreiben der örtlichen Vereine ist zu berücksichtigen.
- Auch während der Bauphase müssen ausreichend Parkplätze für LKW und PKW für den ruhenden Verkehr von und zu REWE vorhanden sein. Ein Zuparken der benachbarten Betriebe soll so vermieden werden.
- Die Beschilderung der Zufahrtswege zu REWE müssen weiträumig optimiert werden um die zurzeit stattfindenden „Suchfahrten“ schwerer LKWs durch das Umland unnötig zu machen.

- Für die nördlich der Umgehungstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch Schulkinder – muss eine gute / sichere Überquerung zu Fuß und per Fahrrad auf die südliche Seite geschaffen werden. Ein Umweg zu Fuß über den Kreisverkehr wird nicht angenommen werden und ist abzulehnen.
- Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen in der Ost-West Achse zum Rhein hin sichergestellt sein.
- Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch zu verbessern.
- Licht und Geräuschimmission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude wie dem geplanten das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft bedeutet möglichst diesem Umfeld anzupassen.
- Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden.
- Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern und Bäumen geschehen. Die Bäume sollen bereits bei der Pflanzung eine angemessene Höhe haben. Die Höhe der ausgewachsenen Bäume soll bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze gepflanzt werden.
- Es sind Pläne zu erstellen mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre für den Fall das die zeitgleiche Inbetriebnahme mit den anderen Straßen nicht erreicht wird. Eine Mehrbelastung der umliegenden Orte ist dabei zu vermeiden.
- Erstellung der neuen Lagerfläche und der Ausbau der Umgehung Fühlingen (neue Trasse Industriestrasse) soll zeitnah geschehen.
- Der Mohlenweg ist in der Bauphase, aber auch nach der Fertigstellung der Umgehungstrasse, für Fußgänger und Radfahrer zwischen der „Alten Römerstrasse“ und
dem „Kutzpfädchen“ barrierefrei zugänglich zu halten. Der Bau einer Brücke bzw. Behelfsbrücke wird vorrangig gesehen.
- Sichere Anbindung der Splittersiedlung Mennweg (Fußgänger und Kfz. Verkehr) auch in der Bauphase zur Umgehungsstrasse.
- Für die Umgehungsstrasse ist der so genannte Flüsterasphalt zu verwenden.
- Fortführung des Geh- und Radweges entlang des Hitdorfer Fährweges bis zur Kreuzung B 9.
- Geräusch- und Lichtimmissionen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
- Der Lärmschutzwall beidseitig parallel der Umgehungsstrasse für Fühlingen und Rheinkassel ist zwingend notwendig.
- Lärmschutz- und Lichtschutzimmissionen an dem bestehenden Gebäude sind zu verbessern.
- Die Lärmschutzmaßnahmen für die Siedlung Blumenberg muss verbessert werden.
- Die Höhe des Neubaus sollte 17,5 m nicht überschreiten inklusive der aufgebauten Aggregate.
- Flora und Fauna und der Artenschutz muss erhalten werden bzw. entsprechend ausgeglichen werden.
- Die Ausgleichsmaßnahmen für die in Anspruch zunehmende Fläche muss zeitnah umgesetzt werden.
- Das bestehende Gebäude und der Neubau müssen Grünflächen auch als Sichtschutz erhalten.
- Die B 9, Neußer Landstr. in Fühlingen ist entsprechend umzuwidmen.
- Die bestehende Win-Gasleitung die im Plangebiet nordwestlich im Erdreich liegt ist zu beachten.
- Eine Bebauung am Rande des geplanten Retentionsraumes wird als problematisch angesehen.
- Die diversen Beschwerden siehe Anlage 11 sind abzustellen (Bereich Robert Bosch Strasse).
- Grundsätzlich sollte bei der UVP neben den üblichen Aspekten besonders eine mögliche Beeinträchtigung des Mikroklimas durch die umfangreichen Baumaßnahmen untersucht werden.
- Die Bodendenkmalsbehörden sollten hinsichtlich einer archäologischen Begutachtung frühzeitig beteiligt werden.
- Der Verlauf einer Wingas-Pipeline im nordwestlichen Bereich des Plangebiets soll beachtet werden.
- Die Bevölkerung sollte in die jeweils aktuelle Planung einbezogen werden um so die Akzeptanz überhaupt erst zu ermöglichen
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten zeitnah erfolgen, in die Landschaft eingepasst werden und sich an natürlichen, ortsüblichen Landschaftsformen orientieren.
- Die Ausgleichsmaßnahmen sollten ökologischen Erfordernissen genügen (FFH-Richtlinie) und den Artenschutz berücksichtigen.
- Die Anpflanzung einheimischer, standortgerechter Bäume und Sträucher sollte ebenfalls mit inbegriffen sein.
- Das Rewe-Lagergebäude sollte eine Höhe von 17,5m, wie vorgesehen, nicht überschreiten.
- Es sollte eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Dachbegrünung erhalten.
- Es sollte außerdem eine Fassadenbegrünung oder gebäudenahe Bepflanzung erhalten, die geeignet ist, das äußere Erscheinungsbild zu verbessern.
- Die Beleuchtung des Lagergebäudes sollte auch über bestehende Richtlinien hinausgehend gemindert werden, um eine Belästigung der Bevölkerung weitestgehend zu vermeiden.
- Der Lärmschutz sollte durch den Ausbau aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen beinhalten. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Einhaltung und wirksame Kontrolle der Lärmschutzgesetze auch beim späteren Betrieb vorhanden ist.
- Zudem sollte der Lärmschutz vorhandene Lärmimmissionen etwa bei den LKW- oder Lagerkühlaggregaten und anderen lärmintensiven Bauteilen bzw. betrieblichen Erfordernissen reduzieren.
- Es sollte außerdem sichergestellt werde, dass keine weiteren lärmintensiven Betriebe angesiedelt werden, da durch Rewe das gesetzlich erlaubte Lärmkontingent bereits ausgeschöpft ist.
- Es sollte außerdem durch das Aufbringen von „Flüsterasphalt“ auf den Fahrbahndecken der Umgehungsstraße und der Zulieferwegen der Lärmschutz gewährleistet werden
- Der Mohlenweg sollte auch während der Bauzeit und später als Fuß-Radweg gefahrlos benutzt werden können.
- Es sollten verkehrssichere, ebenerdige und barrierefreie Querungen im diesem Bereich ermöglicht werden.
- Im Zusammenhang mit dem Bau des Rewe-Lagers und der Umgehungsstraße Fühlingen sollten Lärmschutzmaßnahmen für Blumenberg erfolgen und der Fuß-Radweg entlang des Hitdorfer Fährwegs über den Mennweg bis zum späteren Kreisverkehr B9 / Mennweg / Blumenbergsweg sollte ausgebaut werden.
- Die LKW-Führung über die Alte Römerstraße und den Mennweg auf die Bauzeit begrenzt werden und kein Dauerzustand werden.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Hillgruber (parteilos)